Neue Anforderungen an die Grundstücksstruktur oder Eingriffe in die vorhandene Substanz machen eine Neuordnung der Grundstücke erforderlich. Dabei geht es nicht nur um den Zuschnitt und die Größe der neuen Grundstücke, vielmehr werden alle bestehenden Rechtsbeziehungen und Abhängigkeiten hierbei berücksichtigt.
Zur Neuordnung eines abgegrenzten Gebietes finden unterschiedliche Bodenordnungsinstrumentarien im städtischen und ländlichen Bereich Anwendung. Wir nutzen dabei für Sie einerseits die Möglichkeit hoheitliche Vermessungen als Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur (ÖbVermIng) ausführen zu können, anderseits bringen wir unsere langjährige Erfahrung im Bereich der Baulandumlegung und der ländlichen Neuordnung ein.