Grundstücks- bzw. Liegenschaftsvermessungen schaffen die Grundlage für eine Eintragung im Grundbuch. Ob Notarvertrag, Grundschuld, Bauantrag oder Bescheide Ihr Grundstück betreffend, ist in allen Fällen eine eineindeutige Bezeichnung der betreffenden Fläche (Flurstück) erforderlich. Ein oder mehrere Flurstücke bilden ein Grundstück.
Die Gesamtheit der Flurstücke sind in der Liegenschaftskarte und dem Liegenschaftsbuch nachgewiesen. Gern stellen wir Ihnen Auszüge aus den Nachweisen des Liegenschaftskatasters zur Verfügung.
Eine Liegenschaftsvermessung dient der Bildung von Flurstücken bzw. der Feststellung bereits vorhandener Flurstücksgrenzen. Dabei kommt der Abmarkung der Grenzpunkte eine besondere Stellung zu. Nur durch das Kennzeichnen dieser Grenzpunkte durch Grenzmarken in der Örtlichkeit ist die Reichweite Ihres Eigentum vor Ort sichtbar und für jeden augenscheinlich.
Das Ergebnis einer Liegenschaftsvermessung wird in einem Grenztermin vor Ort allen Beteiligten erläutert. Damit wird für jeden betroffenen Grundstückseigentümer und die beteiligten Nachbarn ein hohes Mass an Rechtssicherheit gewährleistet.
Zäune, Hecken oder Bauwerke kennzeichnen in der Regel nicht die exakte Lage einer Flurstücksgrenze.
Gern beraten wir Sie ausführlich.