Die ländliche Neuordnung (Flurneuordnung) ist ein Instrument zur Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft und dient außerdem der Entwicklung des ländlichen Raumes sowie der Förderung der allgemeinen Landeskultur.
Desweiteren bieten die Verfahren die Möglichkeit, entstehende Nachteile für Eigentümer, Umwelt und allgemeine Landeskultur bei infrastrukturellen Großvorhaben (z.B. Autobahnbau) zu beseitigen oder wenigstens zu minimieren und somit einen Ausgleich zwischen den ökonomischen und ökologischen Interessen herbeizuführen.
In den neuen Bundesländern besteht historisch bedingt ein zusätzliches Interesse an der Neuordnung von Grund und Boden zur Schaffung ordnungsgemäßer Rechtsverhältnisse.
Mit den Verfahren nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) wurde eine Möglichkeit geschaffen, die Landnutzungskonflikte, wie z.B. fehlende Zuwegung oder Überbauung der Grundstücke, zu beheben und somit Rechtssicherheit für alle Beteiligten herzustellen sowie Investitionshemmnisse zu beseitigen.
Unser Büro ist seit 1995 vom Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt als geeignete Stelle zugelassen und somit zur Durchführung von Verfahren zur Feststellung und Neuordnung gemäß § 53 (4) LwAnpG berechtigt.