Vorhandene oder neu zu verlegende Ver- und Entsorgungsleitungen führen oft über Grundstücke, die dem Leitungsbetreiber nicht im Eigentum zustehen. Um den Bestand dieser Leitungen rechtlich zu sichern, bedarf es einer Sicherung im Grundbuch (beschränkte persönliche Dienstbarkeit).

Wir übernehmen für Sie die Klärung des tatsächlichen Leistungsverlaufes (Leitungsdokumentation) und erstellen für Sie die Vereinbarung mit den Eigentümern zur Grundstücksmitbenutzung inklusive der Pläne, Anträge auf Eintragungsbewilligung für eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit im Grundbuch sowie die zugehörige Entschädigungsberechnung für den beanspruchten Schutzstreifen.