Die Umsetzung des geplanten Bauvorhabens erfordert die Übertragung der Projektgeometrie in die Örtlichkeit, die sogenannte Absteckung.
Nur so ist gewährleistet, dass Ihr Bauvorhaben exakt an der geplanten Stelle und entsprechend der erteilten Baugenehmigung bzw. Projektplanung realisiert wird.
Der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur ist zur Durchführung solcher Arbeiten besonders qualifiziert, da bei der Errichtung von neuen Gebäuden im Regelfall Grenzabstände zur Einhaltung der erforderlichen Abstandflächen zu berücksichtigen sind. Er ist der Sachverständige für die Grundstücksgrenze.
Vor der Absteckung prüfen wir Ihre Projektplanung auf Plausibilität; insbesondere die Einhaltung der vorgesehenen Grenzabstände sowie der festgelegten Höhenlage. So stellen wir einen reibungslosen Bauablauf und Rechtssicherheit her.
Wir begleiten Sie gern bei Ihrem Bauvorhaben und beraten Sie in allen auftretenden Fragen.